-Wasseranstellung geplant 13.03.2021 um 11 Uhr
-Anwesenheit der Pächter in den Parzellen unbedingt erforderlich
- auf Aushänge an Infotafeln achten falls witterungsbedingte Änderungen
Allgemeine Regel: Wenn man vor seinem Garten steht ist es der Rechte, sowie die Hälfte des hinteren Zauns.
Für Stichwege gelten individuelle Regelungen.
Ganzjährig: täglich von 22:00 bis 07:00 Uhr, Sonn- und Feiertage ganz täglich.
Ausnahmen in der Saison vom 01. Mai bis 30. September: Montags bis Freitags von 13:00 bis 15:00 Uhr, Samstags ab 17:00 Uhr.
Zu den Gemeinschaftsarbeiten gehören nicht nur die Anlagen- und Wegepflege und die Arbeiten zu Pflege, Reparatur und neu-anlegen von Gemeinschaftseinrichtungen, sondern auch die Erfordernisse der Mithilfe bei Vereinsveranstaltungen u. a..
Prinzipiell sollte gelten: Wer einen Garten nutzen kann, sollte auch die damit verbundenen Pflichtstunden erbringen.
Bei nicht geleisteter Gemeinschaftsarbeit wird ein Betrag von € 50.- auf die Pachtrechnung für das Folgejahr aufgeschlagen.
Ja, denn von unbeschädigten Asbestprodukten gehen nach heutigem Kenntnisstand keine Gefahren aus. Es besteht daher kein generelles Sanierungs- und/ oder Entsorgungsgebot. Allerdings besteht die Gefahr, dass durch Gartenarbeit in den Bereichen gesundheitsschädigende Faserstoffe freigesetzt werden können. Daher sollten Sie diese Stoffe in regelmäßigen Abständen genauestens untersuchen.
Einige Recyclinghöfe der BSR (z. B. Hegauer Weg) nehmen diese Produkte ab. Sie können nur in kleinen Mengen (bis 20 kg) und einer Kantenlänge von 0,80 m in einer staubdicht verschlossenen Verpackung abgeliefert werden. Die Entsorgungskosten sind gering. Größere Mengen können bei Entsorgungsfirmen zu durchaus moderaten Preisen angeliefert werden.
Neophyten, deutsch Neupflanzen, sind Arten, die seit der Entdeckung Amerikas 1492 nach Westeuropa gelangen und sich dort ausbreiten. Viele von ihnen sehen wir gern in unseren Gärten, wie z. B. die Tulpe und den Winterling. Leider gibt es ca. 30 Arten, wie den Riesen-Bärenklau aus dem Kaukasus, das Drüsige Springkraut aus Indien und das Beifußblättrige Traubenkraut, auch Beifußblättrige Ambrosia genannt, aus dem östlichen USA, deren Ausbreitung sich negativ auf unsere heimische Vegetation auswirken.
Die Ambrosia hat einen robusten Stengel, der meist rötlich angelaufen ist, sich stark verzweigt und im Unterschied zum Gemeinen Beifuß, mit dem die Pflanze oft verwechselt wird, im oberen Bereich behaart ist. Die Ambrosia blüht ungewöhnlich spät. Ihre unscheinbaren Blüten öffnen sich frühestens Anfang August und setzen durch Windbestäubung bis zu einer Milliarde allergener Pollen je Pflanze frei. Der Gemeine Beifuß lässt sich schnell und eindeutig von der Ambrosia unterscheiden, denn der Beifuß hat im Vergleich zur Blattoberseite eine wesentlich hellere Blattunterseite und seine Stengel sind nicht beharrt. Während der Beifuß im Mai oft schon 20-30 cm hoch ist, keimt die Ambrosia meist erst.
Auf jeden Fall. Durch die Schrägen des Hügelbeets kann sich die Anbaufläche je nach Größe des Beetes um bis zu 30% vergrößern. Die Pflanzreihen können hier enger zusammenliegen, da der Lichteinfall höher ist. Besonders günstig ist es, mit dem Hügelbeet im Herbst zu beginnen, wenn besonders viel Schnittgut anfällt, das dann wunderbar im Beet verschwinden kann. Für die Anlage des Beetes werden außerdem zerkleinerte Äste und Zweige, Grassoden, Gartenabfälle, Laub und Kompost benötigt. Da sich das Beet im Frühjahr schneller erwärmt und im Herbst auch noch die letzten Sonnenstrahlen einfängt, kann sich die Kulturzeit um etliche Wochen verlängern.
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